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Stadtführung, Hechingen

Spaziergang durch die historische Oberstadt


Zu den Öffnungszeiten

Führung "Spaziergang durch die historische Oberstadt" mit Roland Ling.

Die Tour führt zu den bedeutendsten Baudenkmälern der Oberstadt, die zusammen einen detailreichen Einblick in die Stadtgeschichte erlauben.

Wir treffen uns am Schloßplatz, am Standort des ehemaligen Bürglin und dem früheren prachtvollen Renaissanceschlosses. Altes und Neues Schloß, Unterer Turm, Marktplatz und Obertorplatz waren die zentralen Orte der fürstlichen und städtischen Herrschaft. Anschließend gehen wir über die Schloßstraße zum Marktplatz mit Rathaus und Brunnen. Am Brunnen erkunden wir die Stadtgeschichte Hechingens. Mit der Synagoge und einem Besuch der Stiftskirche und der evangelischen Johanneskirche werden auch die religiösen Institutionen beleuchtet. Über den Obertorplatz gehen wir danach zum Kinderhaus der Fürstin Eugenie und zur Villa Eugenia mit Fürstengarten, um einen Einblick in das Wirken und Leben des letzten regierenden Fürstenpaares von Hohenzollern-Hechingen zu vermitteln.

Treffpunkt: Sitzgruppe vor der Sparkassenfiliale, Schloßplatz 1, 72379 Hechingen

Anmeldung bis Freitag der Veranstaltungswoche um 11.30 Uhr beim Sachgebiet Tourismus und Kultur unter Tel. 07471/940-220 erforderlich. Die Teilnahmegebühr beträgt 3 € pro Erwachsenen und ist in bar vor Ort zu begleichen. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind frei. Restplätze vor Ort können nicht garantiert werden.

Preise

Preise Stadtführungen/Wanderungen
Erwachsene 3,00 € ab 18 Jahre

Öffnungszeiten

Samstag
14.09.2024
15:00 - 16:30 Uhr

Offizieller Inhalt von Hechingen

Die Inhalte werden von den Veranstaltern, Städten und Kommunen vor Ort sorgfältig selbst gepflegt. Kurzfristige Terminänderungen, -verschiebungen oder eine fehlerhafte Übermittlung können wir nicht ausschließen. Wir empfehlen deshalb vor dem Besuch die Informationen beim Anbieter selbst einzuholen. Für die inhaltliche Richtigkeit von Dritten können wir keine Gewähr bieten. Zudem können wir keinen Anspruch auf Vollständigkeit garantieren.