Durch die Wutach- und Gauchachschlucht - Tour durch zwei wildromantische Schluchten
-Zu den Öffnungszeiten
Die abenteuerliche Wanderung führt uns durch die Wutach- und Gauchachschlucht, gleich zwei abwechslungsreiche, wildromantische Schluchten.
Wir nehmen den Einstieg zur Wutachschlucht in Bachheim und genießen die Vielfalt der Flora & Fauna. Nachdem wir den Kanadiersteg überquert haben, gelangen wir in die wilde Schlucht der Gauchach, mit herrlichen schmalen Wegen direkt am Wasser. Inmitten der urigen, wilden Schlucht finden wir eine kleine Oase und kehren gemeinsam ein. Danach geht es noch ein gutes Stück durch die Gauchachschlucht und dann wieder zurück zum Ausgangspunkt. Für Kinder ab 8 Jahren geeignet.
Treffpunkt: Bahnhof Löffingen 10:30 Uhr; Bahnhof Bachheim 10:49 Uhr. Parkplätze an den jeweiligen Bahnhöfen verfügbar. (Wer bereits im Zug aus Richtung Titisee-Neustadt anreist, kann bis Bachheim sitzen bleiben)
Strecke: 12 km; Höhenmeter: 450 m; Gehzeit: 4 h; Rückkehr: ca. 17:12 Uhr am Bahnhof Löffingen; Kosten: 5 € pro Person, Kinder bis einschließlich 11 Jahre frei.
Schwierigkeitsgrad: mittel;
Erforderlich: Gute Kondition, festes Schuhwerk, Trittsicherheit, Rucksackverpflegung, KONUS Gästekarte (wenn vorhanden)
Preise
Eintritt pro Person
Erwachsene | 5,00 € | ab 12 Jahren |
---|---|---|
8 Jahre bis einschließlich 11 Jahre | 0,00 € |
Öffnungszeiten
Mittwoch 17.07.2024 |
10:30
- 17:12 Uhr
|
|
---|---|---|
Mittwoch 31.07.2024 |
10:30
- 17:12 Uhr
|
|
Mittwoch 14.08.2024 |
10:30
- 17:12 Uhr
|
|
Mittwoch 28.08.2024 |
10:30
- 17:12 Uhr
|
|
Mittwoch 11.09.2024 |
10:30
- 17:12 Uhr
|
|
Mittwoch 25.09.2024 |
10:30
- 17:12 Uhr
|
Die Inhalte werden von den Veranstaltern, Städten und Kommunen vor Ort sorgfältig selbst gepflegt. Kurzfristige Terminänderungen, -verschiebungen oder eine fehlerhafte Übermittlung können wir nicht ausschließen. Wir empfehlen deshalb vor dem Besuch die Informationen beim Anbieter selbst einzuholen. Für die inhaltliche Richtigkeit von Dritten können wir keine Gewähr bieten. Zudem können wir keinen Anspruch auf Vollständigkeit garantieren.