Dachsberg Winterwanderweg 3: Rund um den Schwarzenhof
Anspruchsvolle Winterrunde zwischen Wittenschwand und Vorderibach mit schönen Aussichten
Es besteht eine weitere Einstiegsmöglichkeit in Hierholz, dann beträgt die Gesamtstrecke 9,7 km.
Wegbeschreibung
VVom Rathaus Wittenschwand wandern wir zunächst auf der Strasse nach Westen, vorbei am Dachsberger Hof (Einkehrmöglichkeit, Ruhetage Di + Mi).
Dann wendet sich der Wanderweg nach links von der Strasse ab und verläuft zunächst parallel zu ihr. Nach etwa einem Kilomenter Gesamtstrecke geht es dann nach links von der Strasse weg, an einem kleinen Weiher vorbei. an der nächsten Kreuzung halten wir uns leicht rechts bergauf. Es geht weiter in westlicher Richtung. Der früheren Schwarzenhof, jetzt Kristallhof liegt dabei südlich von uns.
Wir erreichen Vorderibach (Wegweiser Schwammatt"). Weiter geht es wieder auf einem mit gelber Raute markierten Wanderweg, nach Süden vorbei am Schwarzenhof, der jetzt zu unserer Linken liegt. Über die Wegweiser Leimenlöcher und Fünf Wege geht es auf dem Weg mit der blauen Raute zum Logenstock.
Anschliessend weiter zum Wegweiser Linderboden. Von hier kommen zum Wegweiser Schmiedebach und gehen auf der Rathausstrasse zurück zum Ausgangspunkt.
Alle Dachsberger und Ibacher Winterwanderwege sind mit einem runden blauen Schild gut markiert, und die Nummern der Wege sind auf den Schildern angegeben (hier die 3).
Weitere Infos & Links
Schneetelefon Dachsberg & Ibach: 07672 - 990599, Schneetelefon Ibach: 07672 - 2290Startpunkt der Tour
Wittenschwand RathausK 6590 nach Dachsberg -Wittenschwand, Parkmöglichkeit am Rathaus
Endpunkt der Tour
Wittenschwand RathausDie Inhalte werden von den Veranstaltern, Städten und Kommunen vor Ort sorgfältig selbst gepflegt. Kurzfristige Terminänderungen, -verschiebungen oder eine fehlerhafte Übermittlung können wir nicht ausschließen. Wir empfehlen deshalb vor dem Besuch die Informationen beim Anbieter selbst einzuholen. Für die inhaltliche Richtigkeit von Dritten können wir keine Gewähr bieten. Zudem können wir keinen Anspruch auf Vollständigkeit garantieren.