Zum Inhalt springen
Gemeinde, Römerstein

Römerstein

Die Gemeinde Römerstein besteht aus den Ortsteilen Böhringen, Donnstetten und Zainingen sowie aus den Weilern Strohweiler und Aglishardt.

Es sind die wechselnden Landschaftsbilder, karge karstige Flächen und senffarbige Wiesen, Aussichtstürme und Wanderheime die seit Generationen Menschen auf die Alb locken. Die Ruhe und der verhaltene Lebensrhythmus der Bewohner, der Älbler, machen die Schwäbische Alb zum beliebten Ausflugs- und Erholungsziel.

Als in dieser Gegend noch Vulkane brodelten, rissen Explosionen tiefe Wunden in die Oberfläche. Reste sind Minikrater (Maare), heiße Thermalquellen in Bad Urach (10km) oder Beuren (20km)

Mit den Ortsteilen Böhringen, Donnstetten, Zainingen, Strohweiler und Aglishardt, zusammen 3.900 Einwohner und 757 - 803 m hoch gelegen, ist Römerstein die höchstgelegene Gemeinde der Alb um Bad Urach, geografischer Mittelpunkt der Schwäbischen Alb.

Hinter diesem trockenen Lexikondeutsch verbirgt sich eine der vielseitigen Landschaften im deutschen Süden: Buchenwälder und Blumenwiesen, Schafheiden, Kuppenberge und schroffe Felsen, geheimnisvolle Tropfsteinhöhlen sind die natürlichen Kostbarkeiten dieser herb-schönen Landschaft. 

Die höchste Erhebung der Mittleren Alb, der Aussichtsberg Römerstein, war der Namenspatron für den Gemeindenamen. Römerstein ist ein gelungenes Beispiel für eine gewachsene Dorfgemeinschaft. Die Gemeinde entstand in ihrer heutigen Form zum 01.01.1975 im Rahmen der Gemeindereform aus den bis dahin selbständigen Gemeinden Böhringen mit Strohweiler und Aglishardt, Donnstetten und Zainingen.

Offizieller Inhalt von Römerstein

Die Inhalte werden von den Veranstaltern, Städten und Kommunen vor Ort sorgfältig selbst gepflegt. Kurzfristige Terminänderungen, -verschiebungen oder eine fehlerhafte Übermittlung können wir nicht ausschließen. Wir empfehlen deshalb vor dem Besuch die Informationen beim Anbieter selbst einzuholen. Für die inhaltliche Richtigkeit von Dritten können wir keine Gewähr bieten. Zudem können wir keinen Anspruch auf Vollständigkeit garantieren.