Zum Inhalt springen
Vortrag, Pfullendorf

"Graf Rudolf von Pfullendorf in Jerusalem - Pilger, Gräber und Kreuzritter"


Zu den Öffnungszeiten

Der Vortrag von Bruder Jakobus Kaffanke beleuchtet kurz die Herkunft und das Leben Graf Rudolfs, seine enge Verbindung zu den Staufern, insbesondere Kaiser Friedrichs I, sowie seine Pilgerfahrt nach Jerusalem. In einem zweiten Schritt wird Anlass, Durchführung und die Ergebnisse des 1. Kreuzzuges 1099 geschildert.

Ein weiterer Aspekt behandelt die Jerusalemer Grabeskirche, die um 340 vom römischen Kaiser Konstantin und seiner Mutter und Mitregentin Helena als zentrales Heiligtum der christlichen Welt erbaut wurde. In der Basilika befinden sich der Kreuzigungsort Golgotha und das "Heilige Grab" Jesu von Nazareth, dem Christus, bis heute Zielpunkt der Wallfahrer aller christlicher Kirchen. Zuletzt wird auf die kurz nach Graf Rudolfs Tod und Begräbnis erfolgte Rückeroberung Palästinas durch muslimische Truppen unter dem ihrem Heerführer Saladin eingegangen.

Der Vortrag wird durch Bilder und Zeitüberblicke begleitet.

Vortragender ist der Benediktinerbruder Jakobus Kaffanke, Klausner auf dem Ramsberg bei Großschönach.

Bitte beachten Sie, dass es keinen barrierefreien Zugang zum Alten Haus gibt. Die Teilnahme ist kostenfrei und eine Anmeldung ist nicht erforderlich.

Der Vortrag findet im „Alten Haus“ statt. Dieses wurde 1317 als kleinadliger Wohnturm gebaut und am Anfang des 15. Jh. zu einem Fachwerkhaus ausgebaut. Eine architektonische Besonderheit ist die radiale Balkenführung.

Preise

Freier Eintritt

Öffnungszeiten

Mittwoch
04.09.2024
19:30 Uhr

Offizieller Inhalt von Pfullendorf

Die Inhalte werden von den Veranstaltern, Städten und Kommunen vor Ort sorgfältig selbst gepflegt. Kurzfristige Terminänderungen, -verschiebungen oder eine fehlerhafte Übermittlung können wir nicht ausschließen. Wir empfehlen deshalb vor dem Besuch die Informationen beim Anbieter selbst einzuholen. Für die inhaltliche Richtigkeit von Dritten können wir keine Gewähr bieten. Zudem können wir keinen Anspruch auf Vollständigkeit garantieren.