ZH2 - "Kleiner Panorama-Weg" durch Wald, Wein und Streuobstwiesen
Ein überschaubarer Rundweg, der den Facettenreichtum der wunderschönen Landschaft Zaisenhausens zeigt. Die abwechslungsreiche Tour führt durch Wald, Weinberge und Streuobswiesen und beschert unvergleichliche Ausblicke auf das Kraichgauer Hügelland. Zahlreiche Sitzgelegenheiten laden zur Rast ein.
Der "Panorama-Rundweg" beginnt am Bahnhof Zaisenhausen (Alternativ am Wanderheim Zaisenhausen) und führt an der rustikalen Grillhütte mit integriertem Naturspielplatz vorbei. Von hier aus kann der Wanderer einen ersten Ausblick auf die Kraichgaugemeinde Zaisenhausen werfen. Am Lohnwald entlang, erreicht man einen herrlichen Aussichtspunkt mit gemütlicher Sitzgelegenheit zum Verweilen und Innehalten. Folgt man dem Rundweg weiter, säumen Streuobstwiesen die Wege und geben einen Einblick in den heimischen Obstanbau. Schließlich erreicht man das Wanderheim mit Schutzunterstand und einem liebevoll gestalteten Kinderspielplatz und Freizeitgelände. Zwischen Hägenich-Wald und steil abfallenden Weinbergen führt die Tour weiter, dabei ist die abwechslungsreiche Sicht über das Kraichgauer Hügelland ein Genuss. Über einen Waldweg, durch den dicht bewachsenen Hägenich-Wald, gelangt man zurück zum Ausgangspunkt, dem Bahnof Zaisenhausen.
Autorentipp
Das Wanderheim des Wander- und Naturclubs ist sonntags von 10 Uhr bis 19 Uhr sowie an Feiertagen bewirtschaftet. Es bietet Familien mit Kindern einen idealen Rastplatz mit viel Platz zum Spielen und 'Toben.Startpunkt der Tour
Bahnhof Zaisenhausen, Wanderheim ZaisenhausenEndpunkt der Tour
Bahnhof Zaisenhausen, Wanderheim ZaisenhausenDie Inhalte werden von den Veranstaltern, Städten und Kommunen vor Ort sorgfältig selbst gepflegt. Kurzfristige Terminänderungen, -verschiebungen oder eine fehlerhafte Übermittlung können wir nicht ausschließen. Wir empfehlen deshalb vor dem Besuch die Informationen beim Anbieter selbst einzuholen. Für die inhaltliche Richtigkeit von Dritten können wir keine Gewähr bieten. Zudem können wir keinen Anspruch auf Vollständigkeit garantieren.