Urbacher Rundwanderungen 6: rund um den Köshof
Wir gehen nun den Bärenbachweg leicht bergan und biegen rechts ab in den Eibenhofweg. Dieser führt uns in einem großen Bogen bis kurz vor den Köshof. Den Köshofweg verlassen wir nun nach links und gelangen zur Einmündung des Felsenklingenweges und des Ungerhauweges. Letzterem folgen wir nach rechts abbiegend und gelangen so wieder allmählich ins Bärenbachtal.
Wir verlassen nun den Ungerhauweg und folgen halbrechts dem Bärenbachweg, bis uns der Hauwiesweg rechts abzweigend in die Höhe führt. Dieser mündet dann in den Geißbrünneleweg, welcher direkt an unserem Ausgangspunkt Hagsteigeparkplatz endet.
Wegbeschreibung
Ködenweg – Bärenbachweg – Elbenhofweg – Felsenklingenweg – Ungerhauweg – Bärenbachweg – Hauwiesweg – Geißbrünneleweg – HagsteigeparkplatzWeitere Infos & Links
Die Urbacher Wanderkarte ist gegen einen Unkostenbeitrag von 2,50 € (evtl. zzgl. Verpackung und Versand) beim Rathaus Urbach oder beim Tourismusverein Remstal-Route erhältlich.Startpunkt der Tour
Wanderparkplatz Hagsteige, Urbach B29 aus Richtung Stuttgart oder Aalen kommend bis Ausfahrt Urbach/Schorndorf-Ost. Aus Stuttgart kommend links auf Wasenstraße und wieder links auf Schorndorfer Straße sowie wieder links auf Schraierstraße abbiegen. Aus Aalen kommend direkt geradeaus auf Schraierstraße fahren. Im Ort der Schraierstraße nach rechts folgen bis diese zur Wittumstraße wird und links abbiegen auf Haubersbronner Straße. Am Ortsende rechts auf Banrain abbiegen und die vierte rechts in Hagsteige abbiegen und dieser vorbei am Freibad bis zum Wamderparkplatz folgen.Endpunkt der Tour
Wanderparkplatz Hagsteige, UrbachDie Inhalte werden von den Veranstaltern, Städten und Kommunen vor Ort sorgfältig selbst gepflegt. Kurzfristige Terminänderungen, -verschiebungen oder eine fehlerhafte Übermittlung können wir nicht ausschließen. Wir empfehlen deshalb vor dem Besuch die Informationen beim Anbieter selbst einzuholen. Für die inhaltliche Richtigkeit von Dritten können wir keine Gewähr bieten. Zudem können wir keinen Anspruch auf Vollständigkeit garantieren.