Badischer Weinradweg - Etappe 4: Ortenau Süd
Gengenbach - Bühl
Die vierte Etappe des Badischen Weinradwegs führt auf rund 56 km durch die Weinlandschaft der Ortenau.
Von Gengenbach führt die Etappe am Rand des Schwarzwaldes entlang und endet nach 56 km in Bühl.
Die Rebhänge zwischen der Rheinebene und den Höhen des Schwarzwaldes sind geprägt durch Steillagen. Schlösser wie Ortenberg (kurz vor Offenburg) oder Staufenberg (Durbach), Burgen und Klöster (Erlenbad, bei Sasbach) zeugen von einer jahrhundertealten Tradition und Weinbaukultur.
Neben dem Wein spielt die saisonale Vielfalt an Obst und Gemüse eine große Rolle, was sich besonders rund um Oberkirch bemerkbar macht. Das spiegelt sich auch im Brennereiwesen wieder: In der Ortenau gibt es über 7000 Kleinbrenner.
Autorentipp
Mit dem E-Bike lassen sich die Weinlandschaft und die Anstiege locker genießen.
Für E-Biker: Unser Reichweiten-Rechner von Bosch gibt Auskunft über den zu erwartenden Akku-Verbrauch.
Wegbeschreibung
Die Strecke wird im Frühjahr 2020 durchgängig und in beide Richtungen beschildert.Ausrüstung
Wir empfehlen aufgrund der Höhenmeter ein E-Bike.
Besonders im Sommer auf ausreichend Sonnenschutz und Wasser achten.
Weitere Infos & Links
www.badischer-weinradweg.infoStartpunkt der Tour
GengenbachEndpunkt der Tour
BühlVorteile und Aktionen
Drei Sterne
Ganz sicher auf „ausgezeichneten“ Routen Rad fahren und keine bösen Überraschungen erleben: Die vom ADFC klassifizierten Qualitätsradrouten machen es möglich. Bis zu fünf Sterne zeigen an, welche Qualität Radwanderern auf einer Route geboten wird – schließlich ist auf einer Radreise der Weg das eigentliche Ziel.
Die Inhalte werden von den Veranstaltern, Städten und Kommunen vor Ort sorgfältig selbst gepflegt. Kurzfristige Terminänderungen, -verschiebungen oder eine fehlerhafte Übermittlung können wir nicht ausschließen. Wir empfehlen deshalb vor dem Besuch die Informationen beim Anbieter selbst einzuholen. Für die inhaltliche Richtigkeit von Dritten können wir keine Gewähr bieten. Zudem können wir keinen Anspruch auf Vollständigkeit garantieren.