Sühnekreuz
An der Straße nach Münzesheim steht – wenige Meter nach dem Bahnübergang – auf der Böschung ein rätselhaftes Sühnekreuz mit eine Bäckerschaufel. Auf der Grundlage der „Peinlichen Halsgerichts-ordnung“ Kaiser Karls V. gab es im ausgehenden Mittelalter Sühneverträge mit Mördern oder Totschlägern. Hierbei wurden dem Täter erhebliche Bußen auferlegt: Die Errichtung eines Sühnekreuzes sowie das so genannte „Seelgerät“, also Leistungen für das Seelenheil des Getöteten wie Wachs-spenden, Lesen von Messen usw. Durch die Auflage einer fernen Wallfahrt wie z.B. nach Aachen oder Einsiedeln, war der Täter zunächst einmal aus dem Verkehr gezogen. Bei unserem Kreuz war der Getötete wohl Bäcker. Es gibt zwei weitere Sühnekreuze auf Gochsheimer Gemarkung; von einem ist die Gerichtsakte erhalten.
Im Volksmund heißt es: „ Do soll emol oana oanen umge-brocht ho, awa passese uff, de Merder geht nachts als heilender (heulender) Hund um.“
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