Zum Inhalt springen
Heimatmuseum, Pfullendorf

Heimat- und Handwerkermuseum Bindhaus

Das Museum ist in einem Fachwerkhaus aus dem Jahr 1499 beheimatet und greift lokale und regionale Themen auf.

Das Fachwerkhaus aus dem Jahr 1499 beherbergt heute das örtliche Heimat- und Handwerkermuseum 'Bindhaus'. Gebaut wurde es vom Pfullendorfer Heilig-Geist-Spital als Fruchtspeicher. Ausstellungsthemen sind unter anderem: Pfullendorfer Fasnacht, altes Handwerk, Landwirtschaft, Brauchtum und Wohnkultur aus dem 19. Jahrhundert.

Zu sehen sind außerdem auch eine Apotheke, ein Kaufladen, ein Schulzimmer aus Großelterns Zeiten und die Militärgeschichte der Bundeswehr von heute und damals.

2024 feiert das Bindhaus zudem sein 525jähriges Jubiläum. Aus diesem Anlass hat Hartmut Koblitz, Vorsitzender des Heimat- und Museumsvereins, einen Museumsführer entwickelt, der neben der Geschichte des Hauses auch die Entstehung des Museums aufzeigt.

Geöffnet ist von Mai - Oktober samstags von 14.00 - 17.00 Uhr.

Führungen außerhalb der Öffnungszeiten können über die Tourist-Information Pfullendorf (Tel. 07552-251131, E-Mail: tourist-information@stadt-pfullendorf.de) angefragt werden.

Preise


Eintritt
Normaler Eintritt 0,00 € auf Spendenbasis
Gruppenführungen 15,00 € pauschal pro Gruppe + 2,00 € pro Person

Öffnungszeiten

Donnerstag
01.08.2024
geschlossen
Freitag
02.08.2024
geschlossen
Samstag
03.08.2024
14:00 - 17:00 Uhr
zusätzlich nach Absprache möglich
Sonntag
04.08.2024
geschlossen
Montag
05.08.2024
geschlossen
Dienstag
06.08.2024
geschlossen
Mittwoch
07.08.2024
geschlossen
Donnerstag
08.08.2024
geschlossen

Offizieller Inhalt von Pfullendorf

Die Inhalte werden von den Veranstaltern, Städten und Kommunen vor Ort sorgfältig selbst gepflegt. Kurzfristige Terminänderungen, -verschiebungen oder eine fehlerhafte Übermittlung können wir nicht ausschließen. Wir empfehlen deshalb vor dem Besuch die Informationen beim Anbieter selbst einzuholen. Für die inhaltliche Richtigkeit von Dritten können wir keine Gewähr bieten. Zudem können wir keinen Anspruch auf Vollständigkeit garantieren.