Angeln in Hagnau am Bodensee
In Hagnau kann am Bodensee-Ufer mit einer entsprechenden Erlaubnis geangelt werden. Angelerlaubnisscheine, gültig für einen Monat, sind in der Tourist-Info erhältlich. Hier gibt es auch die Informationen, wo geangelt werden darf.
In der Tourist-Information Hagnau können Besitzer eines Fischereischeins Angelerlaubsnisscheine für das staatliche Fischwasser Bodensee (Überlinger- und Obersee) erwerben. Die Angelerlaubnisscheine berechtigen zum Angeln vom Ufer aus (€ 21,-- Erw.; € 11,-- Jugendl.)* oder alternativ von Boot und Ufer (€ 41,-- Erw.; € 21,-- Jugendl.)* aus und sind jeweils einen Monat gültig. Ausgehändigt werden können sie an Erwachsene oder Jugendliche zwischen 10 und 15 Jahren, die in Begleitung eines Erwachsenen sind, der ebenfalls im Besitz eines Fischereischeins ist. Beim Kauf des Angelerlaubnisscheins wird eine Karte ausgehändigt, auf der Bereiche markiert sind, in denen nicht geangelt werden darf. Grundsätzlich ist das Angeln in den öffentlichen Uferbereichen von Hagnau unter Berücksichtigung der üblichen Bestimmungen erlaubt. An der Schiffslandestelle, der Badestelle und in den Häfen herrscht Angelverbot. Auch im Bereich zwischen Badestelle und Kirchberger Wäldle (Immenstaad) darf nicht geangelt werden. Bitte respektieren Sie auch das Zutrittsverbot auf Grundstücke im Privatbesitz.
*Preise Stand 01.09.2021
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