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Ihre Tickets im bwtarif

Schüler-Ferien-Ticket Baden-Württemberg.

Kinder in Freizeitklamotten, Text: Für einen Sommer noch besser, als du ihn dir ausgemalt hast!

Das perfekte Accessoire für eure Sommerferien: Das Schüler-Ferien-Ticket. Es begleitet euch zum See, zu Freunden, zum Grillen, zum Chillen – und das zum besten Preis. Genießt den besten Sommer mit tollen Erlebnissen in ganz Baden-Württemberg.

Ein Sommer, ein Ticket, ein Preis – viele Vorteile:

  • SchülerInnen unter 23 Jahren sind günstig unterwegs
  • Gültig für alle VollzeitschülerInnen während der gesamten Sommerferien (25.07. - 08.09.2024) in Baden-Württemberg
  • Im Vorverkauf ab dem 9. Juni kostet das Ticket in den Sommerferien 2024 26,90 €, ab dem 24. Juli 2024 auch nur 29,90 €. Mit Beratung am Schalter kostet es jeweils 2 € mehr
  • Gilt für Fahrten im Regional- und Nahverkehr (Regional- und Nahverkehrszüge, S-Bahnen und Regiobussen sowie Stadtbahnen, Straßenbahnen und Busse) in ganz Baden-Württemberg und auf einzelnen Strecken in benachbarten Bundesländern
  • Gilt zusätzlich bis nach Basel SBB
  • Gilt auch auf Schiffen der Bodensee–Schiffsbetriebe und deren Kooperationspartnern

Für alle Vollzeitschüler, die am letzten Schultag vor den Sommerferien unter 23 Jahre sind.

  • Schüler:innen an einer allgemeinbildenden Schule
  • Schüler:innen an einem beruflichen Gymnasium
  • Schüler:innen in einem Vorqualifizierungsjahr Arbeit/Beruf (VAB/VAB-O), einem Berufseinstiegsjahr und einer AV dual (duale Ausbildungsvorbereitung)
  • Schüler:innen an einer Berufsfachschule und einem Berufskolleg
  • Schüler:innen an einer Berufsoberschule und Berufsaufbauschule
  • Schüler:innen an einer Schule des Gesundheitswesens

Schüler:innen eines beruflichen Schulzentrums müssen einen Nachweis mit sich führen, dass sie eine der oben genannten Schularten besuchen, sofern dies nicht aus dem Schülerausweis hervorgeht. Ebenfalls berechtigt zum Erwerb eines SFT sind Inhaber einer validen Jugendleiterkarte (juleica) Baden-Württemberg zur Begleitung einer Jugendgruppe, die mit dem SFT reist. Teilnehmer an einem Sprachkurs für Geflüchtete unter 23 Jahren gegen Vorlage eines Schülerausweises, einer Schulbescheinigung oder eines anderen geeigneten Nachweises, sofern die Sprachkurse während des Geltungszeitraums laufen oder am 1. September beginnen. Für die Inanspruchnahme ist das Lebensalter am 1. Ferientag maßgeblich.

An den Fahrkartenautomaten der Eisenbahnverkehrsunternehmen, am Bahnhof und in deren Kundenzentren.

Wichtig: Die Legitimationsprüfung erfolgt nicht beim Verkauf des Tickets, da es möglich ist dieses auch für einen Dritten zu erwerben. Die Prüfung erfolgt schließlich im Zug.

Das Schüler-Ferien-Ticket ist während der gesamten Sommerferien (25.07. - 08.09.2024) in Baden-Württemberg gültig. Es können beliebig viele Fahrten (in der 2. Klasse) innerhalb Baden-Württembergs getätigt werden. Das Schüler-Ferien-Ticket gilt in ganz Baden-Württemberg und auf einzelnen Strecken in benachbarten Bundesländern für Fahrten im Regional- und Nahverkehr (Regional- und Nahverkehrszüge, S-Bahnen und Regiobussen sowie Stadtbahnen, Straßenbahnen und Busse).

Nein. Da das Schüler-Ferien-Ticket nur vollständig ausgefüllt mit Vor- und Nachnamen und in Verbindung mit einem Schülerausweis oder einem geeigneten Nachweis gültig ist, lässt es sich nicht auf andere Fahrgäste übertragen.

Ja, das Ticket gilt auf ausgewählten Schienenstrecken außerhalb Baden-Württembergs:

  • Mannheim – Viernheim – Weinheim
  • Neckargmünd – Neckarsteinach – Neckarhausen – Hirschhorn – Eberbach
  • Ulm Ost – Thalfingen (b Ulm) – Oberelchingen – Unterelchingen – Langenau (Württ)
  • Ulm Hbf – Neu-Ulm
  • Erzingen (Baden) – Neunkirch – Neuhausen Bad Bf – Schaffhausen – Thayngen – Bietingen
  • Schaffhausen – Lottstetten
  • Grenzach – Basel Bad Bf
  • Lörrach Stetten – Riehen – Basel Bad BF
  • Weil am Rhein – Basel Bad Bf
  • Walldürn-Rippberg – Wertheim-Bestenheid
  • Freudenberg (Main) – Reistenhausen-Fechenbach – Hasloch (Main)-Wertheim
  • Freudenberg (Main) – Miltenberg – Schneebrg (b. Amorbach) - Rippberg
  • Ulm Hbf – Neu-Ulm – Nersingen – Günzburg
  • (Lauda-) Gaubüttelbrunn – Würzburg
  • Crailsheim – Schnelldorf
  • Pflaumloch – Nördlingen
  • Ulm – Senden – Weißenhorn/Memmingen – Tannheim
  • Tannheim – Memmingen
  • Wangen – Lindau
  • Kressbronn – Lindau
  • Basel Bad Bf – Basel SBB

Außerdem gilt das Ticket auch für die Schiffe der Bodensee-Schifffahrtsbetriebe GmbH für die folgenden Verbindungen:

  • Konstanz – Meersburg – Friedrichshafen – Lindau – Bregenz
  • Konstanz – Meersburg – Mainau – Unteruhldingen – Dingelsdorf – Überlingen
  • Konstanz – Reichenau – Radolfzell
  • Friedrichshafen – Romanshorn

Im Übrigen gelten die Beförderungsbedingungen (Teil A) sowie Tarifbestimmungen (Teil B) des bwtarif sowie die jeweiligen Tarif- und Beförderungsbestimmungen der beteiligten Verkehrsunternehmen bzw. Verkehrsverbünde sowie der Bodensee-Personentarif für die beteiligten Schifffahrtsbetriebe.

bwtarif-Dokumente zum Download.

Die Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen bilden die rechtliche Grundlage für die Fahrt mit Fahrausweisen des bwtarif. Hierin finden Sie tarifliche Informationen sowie Ihre Rechte und Pflichten rund um Ihre Reise innerhalb des Geltungsbereiches des bwtarif.

Download Tarifbestimmungen und Beförderungsbedingungen des bwtarif - gültig ab 10.12.2023 (PDF, 4,2 MB)

In der Anlage 8 der Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen sind weiterführende Informationen zum bwtarif enthalten: Nachfolgend die aktuelle bwtarif-Ticketpreisliste für Zeitkarten.

Download Anlage 8 – bwtarif-Preisliste für Zeitkarten – gültig ab 10.12.2023 (PDF, 300 MB)

In der Anlage 8 der Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen sind weiterführende Informationen zum bwtarif enthalten: Nachfolgend die aktuelle bwtarif-Ticketpreisliste für Einzelfahrkarten.

Download Anlage 8 – bwtarif-Preisliste für Einzelfahrkarten – gültig ab 10.12.2023 (PDF, 700 KB)

Bekanntmachung von Neuerungen beziehungsweise Änderungen zu den Tarifbestimmungen und Beförderungsbedingungen des bwtarif.

Download Tarifbekanntmachungen – Stand: 09.11.2023 (PDF, 172 KB)