Zum Inhalt springen
Wanderweg

Von der Höhe zum Kochertal

Wein, Erholung und Genuss

Die Zwillingsflüsse Kocher und Jagst haben sich, von der Schwäbischen Alb kommend, tief in die Triasschichten des baden-württembergischen Frankenlandes eingegraben.
So hat der Kocher bei Ingelfingen in seinem 200 m tiefen Tal den Muschelkalk ganz durchschnitten und den obersten Buntsandstein erreicht.

Die nach Süden exponierten Hänge zeigen eine charakteristische Dreigliederung: unten steil im harten unteren Muschelkalk, flach geneigt

im mittleren Muschelkalk, dann wieder steil im oberen Muschelkalk. Hier haben fleißige Hände in Jahrhunderten grobe Muschelkalkbrocken aus dem Boden ausgelesen und auf den Parzellengrenzen der Weinberge zu Lesesteinhäufen aufgeschüttet. Diese Steinriegel verleihen der Hohenloher Weinbaulandschaft ihren besonderen Reiz. Bei Riesling und Silvaner, Spätburgunder und Trollinger ist es in der Ingelfinger Gastronomie gut essen und trinken. Und im ganzen Hohenloher Land mit seinen Burgen, Schlössern, Klöstern und Residenzstädtchen findet der Gast alles, was das Herz begehrt. Und wer die Natur liebt, findet weitgehend intakte Landschaft mit Streuobstwiesen und Trockenrasen, kühlen Bachschluchten und herrlichen Wäldern. Eine Blütezeit erlebte die Stadt von 1701 bis 1805 als Residenz der Fürsten zu Hohenlohe-Ingelfingen. Im Ingelfinger Teilort Criesbach wird alljährlich  die Hohenloher Weinkönigin gewählt. Sie gilt als eine wichtige Repräsentantin des Weins.

Autorentipp

Besonderheiten:
Muschelkalkmuseum Hagdorn Ingelfingen, Schwarzer Hof, Ruine Lichteneck, Neues Schloss Ingelfingen (Rathaus), Ingelfinger Fass

Anschlusswanderung:
Georg-Fahrbach-Weg

Info
In Criesbach alljährlich Wahl der Hohenloher Weinkönigin

Wegbeschreibung

Wir starten am Parkplatz der evangelischen Kirche in Ingelfingen. Schon sind wir auf dem WWW, dem Württembergischen Weinwanderweg.
Wir folgen der Wegbezeichnung bis zum Ingelfinger Fass, dem zweitgrößten Weinfass Deutschlands.
Weiter geht’s zum ehemaligen Kalkofen. Hier wurde früher Kalk für Bauzwecke, aber auch für die Düngung der Weinberge gebrannt. Kalksteine gab bzw. gibt es genug in den Weinberglagen, Weinbergmauern und Steinriegel bestehen aus Muschelkalkgestein.
Unser Weg führt uns auf dem Württembergischen Weinwanderweg weiter bis zum Criesbacher Sattel. Ab hier führt der Georg-Fahrbach-Weg bis in die Landeshauptstadt nach Stuttgart.
Wir verlassen den Weinwanderweg und gehen weiter, queren die Kreisstraße, und benutzen die Gemeindestraße zum Bobachshof. Am Ortseingang zum Bobachshof wandern wir weiter Richtung Diebach, am Holzkreuz verlassen wir den bisherigen Weg, biegen links ab auf den Feldweg und erreichen Diebach. An der Kirche biegen wir rechts ab, steigen die Treppe hinab und erreichen am Ortsrand das Gasthaus.
Wir gehen auf der Kreisstraße bergaufwärts Richtung Eberstal, auf der Höhe erreichen wir die „Hohe Straße“, nach rechts geht es weiter auf dem Weg mit dem blauen Strich. Vorbei an der „Hohlen Eiche“ erreichen wir die Kreisstraße am Ortsrand des Bühlhofes.
Ab hier folgen wir wieder dem Württembergischen Weinwanderweg, immer bergabwärts bis zum Ortsrand von Ingelfingen. Am Hinweisschild „Ruine“ biegen wir auf den ansteigenden Ortsweg und erreichen nach ca. 700 m die Schlossruine Lichteneck. Ein sensationeller Ausblick auf Ingelfingen und auf das Kochertal von Künzelsau bis Niedernhall belohnt uns!
Zurück geht’s, 200 m, dann links die Treppe hinab, bis in die Stadt zurück zum Parkplatz.

Weitere Infos & Links

www.hohenlohe.de

Startpunkt der Tour

Parkplatz bei der evangelischen Kirche

Endpunkt der Tour

Parkplatz bei der evangelischen Kirche

Offizieller Inhalt von Ingelfingen

Die Inhalte werden von den Veranstaltern, Städten und Kommunen vor Ort sorgfältig selbst gepflegt. Kurzfristige Terminänderungen, -verschiebungen oder eine fehlerhafte Übermittlung können wir nicht ausschließen. Wir empfehlen deshalb vor dem Besuch die Informationen beim Anbieter selbst einzuholen. Für die inhaltliche Richtigkeit von Dritten können wir keine Gewähr bieten. Zudem können wir keinen Anspruch auf Vollständigkeit garantieren.