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Frontaler Shot eines leeren Zugabteils

Das bwegt-Qualitätsranking

Bei Ihren Zugfahrten ist uns Ihr Komfort besonders wichtig. Deswegen überwachen, messen, analysieren und kontrollieren wir ständig die Qualität unseres Reiseangebots und der Züge im Nah- und Regionalverkehr.

Nächster Stopp: Ihre Zufriedenheit

Pünktlich, zuverlässig, sicher, sauber, flexibel und möglichst ohne Störungen sollen unsere Partnerunternehmen Sie an Ihre Ziele bringen. Dafür überlassen wir nichts dem Zufall. Wie genau wir das sicherstellen und wie unsere verschiedenen Strecken in puncto Qualität abschneiden, erfahren Sie hier im Qualitätsranking.

Alle Vertragsnetze auf einen Blick

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Wissen, wie's läuft auf der Schiene: Die Methodik

Ein überprüfbares und transparentes Qualitätsmanagement schafft Klarheit, Sicherheit und Vertrauen. Für uns, für unsere Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) und für Sie als Fahrgast. Deswegen stellen wir unsere Services regelmäßig auf die Probe – durch Umfragen, durch qualifizierte Überprüfungen, durch automatisch erfasste Kontrollwerte. Was das im Detail und für das Qualitätsranking allgemein bedeutet, erfahren Sie per Klick auf die nachfolgenden Punkte.

Die Pünktlichkeitswerte der Netze werden kontinuierlich überprüft. Hierzu übermitteln alle relevanten Züge ihre Ankunftszeiten an vertraglich festgelegten Bahnhöfen automatisch an uns. Am Ende eines Halbjahres ermitteln wir aus all diesen Daten dann den Gesamtwert des Vertragsnetzes. In die Pünktlichkeitsstatistik fließen sowohl vom Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) selbstverschuldete Verspätungen (zum Beispiel durch Türstörungen), als auch vom EVU nicht beeinflussbare Verspätungen (zum Beispiel durch Signalstörungen) ein. In einigen Vertragsnetzen auf Strecken mit Knotenbahnhöfen und einem hohem Grad an Parallelverkehr entstehen Verspätungen häufig aufgrund von engen Zugfolgen, bei denen sich eine entstandene Verspätung auf mehrere Zugleistungen weiter verlagert. Auch die Auswirkungen von Baustellen sind nicht immer vollständig in neuen Fahrplänen abgebildet.

Für die meisten Vertragsnetze gilt ein Zug dann als pünktlich, wenn er maximal 3:59 Minuten später als durch den Fahrplan vorgegeben an einem Messpunkt (Bahnhof) ankommt (Ankunftspünktlichkeit). Die Pünktlichkeitsquote ergibt sich als prozentuales Verhältnis aus der Anzahl der als pünktlich gemessenen Ankünfte zu sämtlichen Ankünften. Messungen, die wegen ihrer hohen Verspätung als ausgefallen gelten (in der Regel Messungen ab 31 Minuten) werden dabei jedoch herausgerechnet.

Rechenbeispiel:
Von 100 Ankunftsmessungen verschiedener Züge an Knotenbahnhöfen kamen 90 Züge mit einer Verspätung von maximal 3:59 Minuten an. Sechs Züge waren bis 5:59 Minuten verspätet, zwei weitere Züge waren zwölf Minuten verspätet und zwei weitere Züge waren zwischen 25 und 30 Minuten verspätet.
Das ergibt 90 als pünktlich gewertete Züge im Verhältnis zu 100 gewerteten Ankünften. Die Pünktlichkeitsquote liegt in diesem Vertragsnetz damit bei 90 Prozent.

All unsere Partnerunternehmen sind dazu verpflichtet, uns an jedem Monatsende über alle Zugausfälle im jeweiligen Netz zu informieren. Die Daten dieser Monatsberichte werten wir auf Basis mitgelieferter Ausfallcodierungen aus und erhalten so die oben dargestellten Zuverlässigkeitswerte. Dabei werden nur Zugausfälle berücksichtigt, deren Ursache im Verantwortungsbereich des Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) liegt („eigenverschuldete Ausfälle“). Darunter fallen überwiegend fahrzeug- oder personalbedingte Ausfälle. Ausfälle, die außerhalb des Einflussbereichs des EVU liegen, wie beispielsweise Streiks, Baustellen (vom Infrastrukturbetreiber beeinflusst), Unwetter oder Unfälle werden hingegen nicht berücksichtigt.

Rechenbeispiel:
Ein Unternehmen verzeichnet in seinem Verkehrsvertrag im Halbjahr insgesamt 60.000 Ausfallkilometer, davon sind 10.000 Zugkilometer aufgrund von fehlendem Personal oder Fahrzeugstörungen ausgefallen. 50.000 Zugkilometer sind aufgrund von Infrastrukturstörungen oder externen Ursachen wie Unwettern oder Unfällen ausgefallen. Die erbrachte Ist-Leistung in dem Halbjahr liegt bei 940.000 Zugkilometer.
Die selbstverschuldete Ausfallquote beträgt damit 10.000 / (940.000 + 60.000) = 1 %. Die Zuverlässigkeitsquote beträgt somit 100 % - 1 % = 99 %.

In zehn Erfassungsperioden pro Jahr checken unabhängige Qualitätsprüfer:innen stichprobenartig die Erfüllung der bestellten Zugkapazität sowie die Sauberkeit unserer Züge – sowohl innen als auch außen. Die Prüfer achten dabei darauf, ob ausreichend Sitzplätze im Zug und somit auch ausreichend Waggons vorhanden sind. Jede Abweichung von festgelegten Sollwerten führt zu Abzügen in der Gesamtwertung. Bei der Überprüfung der Sauberkeit werden unter anderem die Scheiben, die Fußböden, der Innenraum der WC-Anlagen, die Abfallbehälter, Wände, Haltestangen und Gepäckablagen sowie die Außenhaut der Fahrzeuge in Augenschein genommen. Jede Abweichung von festgelegten Sollwerten führt zu Abzügen in der Gesamtwertung.

Rechenbeispiel:
Nehmen wir also beispielsweise an, dass ein Zug im Netz XYZ planmäßig 300 Sitzplätze bieten sollte, am Tag der Überprüfung aber nur 150 Sitzplätze vorhanden sind, weil ein Triebwagen zu wenig bereitgestellt wird. Dann führt dies dazu, dass die Zugkapazitätsquote bei diesem Zug nur 50 Prozent beträgt.

In einem Fahrzeug sind alle Elemente sauber, bis auf die Scheiben, die viele Schlieren und Flecken aufweisen, sodass man kaum noch hinausschauen kann. Dies wird als stark verschmutzt (= 0 %) gewertet. Die Scheiben gehen im entsprechenden Vertragsnetz zu 15 % in die Gesamtbewertung der Sauberkeit ein. Der Wert für das Fahrzeug beträgt 85 % * 100 % + 15 % * 0 % = 85 %.

Die Resultate für die „Gesamtzufriedenheit mit dem Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU)“ ergeben sich aus insgesamt vier Befragungsperioden pro Jahr. Mitarbeiter:innen eines unabhängigen Marktforschungsinstituts suchen hierbei das direkte Gespräch mit den Fahrgästen. Pro Vertrag und Jahr werden durchschnittlich 500 Fahrgäste gefragt, wie zufrieden Sie mit dem Eisenbahnverkehrsunternehmen auf dieser Strecke sind. Die Zufriedenheit mit Aspekten wie Betriebsqualität, Platzangebot oder auch dem Zugpersonal kann sich je nach Wahrnehmung des einzelnen Fahrgastes in dieser Wertung abbilden. Alle Interviews finden persönlich und direkt in den Zügen statt. Die Fahrgäste bewerten die Leistungen dabei mit Schulnoten.

Zur Bildung der Gesamtbewertung werden die Benotungen aus den Einzelkriterien ins Verhältnis zu den vertraglichen Zielwerten gesetzt. Wird ein solcher Zielwert erreicht, erhält das Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) für dieses Kriterium die volle Punktzahl. Bei Übererfüllung des Zielwertes wird zusätzlich noch ein Bonuspunkt vergeben. Unterschreitet ein EVU die Zielwerte hingegen deutlich und erfüllt weitere vertraglich festgelegte Grenzwerte nicht, erhält es wenige oder keine Punkte. Im Hinblick auf die Gesamtwertung werden die Kriterien Pünktlichkeit, Zuverlässigkeit und Gesamtzufriedenheit mit jeweils 25 Prozent gewichtet, die Zugbildung und die Sauberkeit mit 15 Prozent beziehungsweise zehn Prozent.

Folgendes Beispiel soll die Punktevergabe verdeutlichen:
Das Land fordert in Vertrag A einen Pünktlichkeitswert von 90 Prozent. Die untere Vertragsschwelle liegt bei 80 Prozent. Aufgrund der Gewichtung dieses Kriteriums (25 Prozent) können für die Pünktlichkeit 25 Punkte erreicht werden.
Ein Pünktlichkeitswert von 90 Prozent führt damit zu 25 Punkten. Liegt er dagegen bei 80 Prozent oder darunter, erhält das EVU keine Punkte. Wird eine Pünktlichkeit von 85 Prozent erreicht, wird die Hälfte der Punkte vergeben (12,5 Punkte). Übertrifft das EVU den Zielwert von 90 Prozent, kommt zu den 25 Punkten noch ein Zusatzpunkt dazu.
Für die anderen Kriterien erfolgt die Punktevergabe analog.

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